Managed Security Services
Sicherheitsdienst in der Schweiz
Die Schweiz hat einige der umsatzstärksten Einkaufsstrassen der Welt, allen voran die Zürcher Bahnhofstrasse und die Rue du Rhône in Genf, wo Uhren- und Schmuckhäuser neben Flagship-Stores von Modemarken liegen. Lugano und die Alpenresorts St. Moritz und Gstaad bedienen eine sehr vermögende internationale Kundschaft.
Sicherheitsaspekte in der Schweiz
In der Schweiz treffen Waren von sehr hohem Wert auf Kunden, die vor allem Diskretion erwarten. Ein zentral gesteuertes Programm legt einen einheitlichen Standard für kontrollierten Einlass, Öffnung und Schliessung sowie Warenabläufe fest, während die Sicherheitsmitarbeiter von geprüften Schweizer Sicherheitsunternehmen gestellt werden. Private Sicherheitsdienste sind kantonal geregelt, daher muss das Programm unterschiedliche Vorschriften in Zürich, Genf, im Tessin, in Graubünden und in Bern berücksichtigen.
Die Sprache wechselt je nach Region: Deutsch in Zürich und im Berner Oberland, Französisch in Genf und Italienisch in Lugano, im Luxuseinzelhandel wird überall Englisch erwartet. Bergresorts haben ihre Saison vor allem im Winter und im Sommer, und Schnee, Pässe und knappe Unterkünfte wirken sich auf die Personalplanung aus. Die Einsatzplanung sollte Unterkünfte und Ablösekräfte für jede Saison frühzeitig organisieren.
So organisiert MGP den Einsatz in der Schweiz
Der Service wird über das MGP Global Partner Program erbracht: MGP steuert das Programm, die Sicherheitskräfte stellen geprüfte, lokal zugelassene Sicherheitsunternehmen.
Städte in der Schweiz
Einsätze in weiteren Regionen, darunter Basel, Luzern, Bern, Lausanne, Crans-Montana und Verbier, werden auf Anfrage organisiert.
Vorschriften für Sicherheitsdienste
- Private Sicherheitsdienstleistungen werden von den Kantonen und nicht vom Bund geregelt. Genf, Waadt, Wallis, Neuenburg, Freiburg und Jura wenden ein gemeinsames interkantonales Konkordat an, das Concordat sur les entreprises de sécurité (CES). Quelle
- Der Kanton Zürich hat 2016 den Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen (KÜPS) abgelehnt und eine eigenständige Regelung im Gesetz über die Anforderungen an private Sicherheitsdienstleistungen erlassen. Dieses Gesetz fasst den Kreis der geregelten Tätigkeiten enger als das Konkordat und sieht keine Einzelbewilligungen für Mitarbeitende vor. Quelle
- Im Kanton Zürich benötigt, wer gewerbsmässig Sicherheitsdienstleistungen erbringt, eine Betriebsbewilligung, auch wenn das Unternehmen seinen Sitz in einem anderen Kanton oder im Ausland hat. Vorausgesetzt ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens CHF 3 Millionen pro Schadenereignis; die Gebühr beträgt CHF 400. Eine gültige Bewilligung eines anderen Kantons kann genügen, sofern sie die erbrachten Dienstleistungen abdeckt. Quelle
- Sicherheitsangestellte im Kanton Zürich müssen das Schweizer Bürgerrecht, die Staatsangehörigkeit eines EU/EFTA-Staates oder eine Niederlassungsbewilligung C besitzen, handlungsfähig sein, dürfen weder in der Schweiz noch im Wohnsitzstaat wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilt sein und müssen vor dem Einsatz eine praktische und theoretische Ausbildung absolvieren sowie sich regelmässig weiterbilden. Der Kanton verweist auf den allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag, der derzeit mindestens 20 Stunden Basisausbildung vorsieht, sowie auf eine jährliche Weiterbildung. Eine Einzelbewilligung pro Mitarbeitenden ist nicht vorgesehen; die Verantwortung liegt beim Unternehmen. Quelle
- Nach dem in Genf und den übrigen Westschweizer Kantonen geltenden Konkordat benötigt ein Unternehmen eine vorgängige Bewilligung für den Betrieb und eine Bewilligung für die Anstellung jedes Sicherheitsagenten. Die Agenten müssen Schweizer oder EU/EFTA-Staatsangehörige sein oder als andere Ausländer eine Niederlassungsbewilligung oder seit mindestens 2 Jahren eine Aufenthaltsbewilligung besitzen, handlungsfähig sein, jede Gewähr für einen guten Leumund bieten und eine Prüfung über theoretische Grundkenntnisse bestehen. Quelle
- Nach dem Konkordat sind die Bewilligungen grundsätzlich 4 Jahre gültig; die Erneuerung ist mindestens 2 Monate vor Ablauf zu beantragen. Das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens CHF 5 Millionen abschliessen. Quelle
- Nach dem Konkordat richten sich Erwerb und Tragen von Waffen nach der Spezialgesetzgebung, vorbehaltlich der Bestimmungen des Konkordats. Auf öffentlichen Strassen und an anderen öffentlich zugänglichen Orten sind Waffen nicht sichtbar zu tragen, und Gewalt darf nur in Notwehr oder im Notstand angewendet werden. Quelle
Häufige Fragen
Verfügt MGP in der Schweiz über eine eigene Zulassung als Sicherheitsunternehmen?
Nein. In der Schweiz ist MGP als Anbieter von Managed Security Services tätig. Die Sicherheitsmitarbeiter sind bei geprüften Sicherheitsunternehmen angestellt, die über die in der Schweiz vorgeschriebenen Zulassungen verfügen. MGP steuert das Programm, seine Standards und das Reporting.
Informationen zu weiteren Ländern finden Sie in der Europa-Übersicht.
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